abynahrung wird steuerlich als Nahrungsergänzungsmittel (voller Steuersatz) behandelt, daher zahlen Mütter dafür 19% Mehrwertsteuer . Für einen Kasten Mineralwasser ist ebenfalls der volle Steuersatz von 19% fällig.
Tiernahrung dagegen sind unbedingt förderungswürdig - ebenso wie Trüffel, Wachteleier und Hotelübernachtungen und werden nur mit 7% besteuert.
Zur Be-un-ruhigung noch ein paar Exempel von Dingen, die mit dem ermäßigten Steuersatz behandelt werden:
- Pferde einschließlich reinrassiger Zuchttiere, ausgenommen Wildpferde
- Blumen und Blüten sowie deren Knospen, geschnitten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch
- Milchmischgetränke mit einem Anteil an Milch oder Milcherzeugnissen (z.B. Molke) von mindestens fünfundsiebzig vom Hundert des Fertigerzeugnisses
- Natriumhydrogencarbonat
- Brennholz in Form von Rundlingen, Scheiten, Zweigen, Reisigbündeln oder ähnlichen Formen
- Noten, handgeschrieben oder gedruckt, auch mit Bildern, auch gebunden
- Körperersatzstücke, orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen
- Hotelübernachtungen
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