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22. April 2009 3 22 /04 /April /2009 21:53
Die Zahl armer oder von Armut bedrohter Kinder nimmt in Deutschland seit Jahren zu. Dagegen gewährt die Bundesregierung wohlhabenden Eltern mit steigendem Einkommen immer mehr finanzielle Entlastungen für die Ausbilderung und Betreuung ihrer Kinder. Das ist ein großes Gerechtigkeitsproblem, denn die Chancen auf ein gutes Aufwachsen sind in Deutschland von Geburt an höchst ungleich verteilt.

Darüber hinaus sprechen aber auch gewichtige ökonomische Argumente dafür, in eine gute materielle Absicherung aller Kinder zu investieren. Denn sonst können Kinder weder voll am sozialen Leben teilhaben noch zukünftig dem Arbeitsmarkt im notwendigen Maß zur Verfügung stehen. Wir dürfen in Deutschland kein einziges Kind zurück lassen!
Widersprüche im gegenwärtigen Sozialsystem
Aktuell werden Kinder je nach Erwerbssituation ihrer Eltern höchst ungleich finanziell gefördert: Kinder von Erwerbslosen bzw. Geringverdienern/-innen beziehen je nach ihrem Alter Sozialgeld in Höhe von 211 bis 281 Euro pro Monat. Kinder von Erwerbstätigen mit unteren und mittleren Einkommen erhalten monatlich zwischen 164 Euro
(für das erste und zweite Kind) und 195 Euro (für das vierte und alle weiteren Kinder) Kindergeld.

Auch für die Kinder von Gut- und Spitzenverdienern/-innen zahlt der Staat noch. Die Eltern profitieren mit steigendem Einkommen von den steuerlichen Kinderfreibeträgen. Diese wirken sich aufgrund des progressiven Steuersystems bei den höchsten Einkommen am stärksten aus. Wer also gut Verdient, den gibt der Staat mehr für seine Kinder.  Aktuell beträgt die maximale Entlastung aufgrund der Freibeträge gut 240 Euro monatlich. Zusätzlich jedoch können gerade Bezieher hoher Einkommen die steuersparende Absetzung ihrer Ausgaben für häusliche Kinderbetreuung und/oder für Privatschulen ausschöpfen.

Diese Ungleichbehandlung von Kindern ist höchst ungerecht. Der Staat muss jedem Kind möglichst gleiche Chancen gewähren - er darf nicht Kindern mit wohlhabenden Eltern noch besonders fördern. Dies muss sich auch in der finanziellen Förderung niederschlagen.

Kindergrundsicherung zur Gleichbehandlung aller Kinder Gemessen an verschiedenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts hat das kindliche Existenzminimum eine hohe Bedeutung, die über seine steuerliche
Freistellung hinausgeht. Aktuell liegt dieses Existenzminimum bzw. der entsprechende Freistellungsbetrag bei rund 500 Euro monatlich. Er setzt sich aus dem Freibetrag für das sächliche Existenzminimum (322 Euro) und dem Freibetrag für die Betreuung und Erziehung bzw. Ausbildung (180 Euro) zusammen. Es kann aber
nicht sein, dass dieses Existenzminimum faktisch nur für diejenigen Kinder Bedeutung hat, deren Eltern Steuern zahlen können - und davon mit steigendem Einkommen sogar höheren Nutzen ziehen.

Ein breites Bündniss (AWO, proFamilia, .... siehe unten) will das jetzt ändern. Sie fordern einen Grundsicherung für alle Kinder:

Unser Vorschlag lautet, künftig alle Kinder mit einer Kindergrundsicherung in Höhe von 500 Euro monatlich abzusichern. Damit wird der grundlegende Bedarf, den Kinder für ihr Aufwachsen benötigen und den das Bundesverfassungsgericht festgehalten hat, aus öffentlichen Mitteln gedeckt.

Dafür haben sie eine eigene Wbeseite eingerichtet: http://www.kinderarmut-hat-folgen.de/

Das Ziel ist definitiv unterstützenswert, doch zeigt das Bündnis ein peinlich schlechtes Verständnis der neuen Medien. Auf der Seite ist gerade mal ein riesiges Bild und zwei Pressemitteilungen im PDF -Format abgelegt. Keine Möglichkeit Kontakt aufzunehmen, kein Hinweiss, wie die Initiative unterstützt werden kann. Nicht mal für ein Impressum hat es gereicht. Ich fürchte, die Agentur hat sogar die Hintergrund-Farbe extra abgerechnet.

Zur Initiative gehören:

- Arbeiterwohlfahrt
- Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler
- Frauenbüros und Gleichstellungsstellen
- Deutscher Kinderschutzbund
- Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
- Pro Familia
- Verband berufstätiger Mütter
- Zukunftsforum Familie
- Prof. Dr. Hans Bertram Humboldt- Universität zu Berlin
- Prof. Dr. Ernst-Ulrich Huster Evangelische Fachhochschule RWL
- Prof. Dr. Heiner Keupp Ludwig-Maximilians Universität München
- Prof. Dr. Ronald Lutz Fachhochschule Erfurt
- Prof. Dr. Stefan Sell Fachhochschule Koblenz
- Prof. Dr. Margherita Zander Fachhochschule Münster




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