Der Fall war klar, und doch hatte die Staatsanwaltschaft Lübeck die Ermittlungen eingestellt. Gegen ein Bußgeld von nur 5000 Euro kommt ein Tiermehl-Schmuggler davon, obwohl foodwatch den illegalen Export von 5000 Tonnen Rindermehl mit potenziellem BSE-Risiko nach Malaysia im Jahr 2008 ausführlich dokumentiert hatte.
Sind solche Exportgeschäfte möglich, ist es auch ein Leichtes, BSE-Risikomaterial über den Umweg Ausland wieder zurück in die menschliche Nahrungskette zu bringen.
foodwatch hatte bei der Staatsanwaltschaft Akteneinsicht verlangt. Doch diese wurde nun endgültig verwehrt. Das bittere Fazit: Ein Tiermehlschmuggler kommt ohne strafrechtliche Konsequenzen davon – und die Öffentlichkeit erfährt nicht einmal, warum keine Anklage erhoben wird.
foodwatch wird weiter für bessere Gesetze kämpfen, die einen sicheren Umgang mit riskanten tierischen Abfällen garantieren. Bitte unterstützen Sie daher deren Online-Mitmachaktion!
In Deutschland werden die Regelungen für den Umgang mit tierischen Abfällen im großen Maßstab missachtet. Die Fleischkonzerne verdienen gut daran - und das noch mit Genehmigung der zuständigen Behörden. Andere Abfälle wie Autos oder Elektroschrott werden hingegen wesentlich strenger geregelt.
Fordern Sie Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner auf, für mehr Sicherheit beim Umgang mit Schlachtabfällen zu sorgen. Es kann nicht sein, dass Autos kontrollierter entsorgt werden müssen als Fleischabfälle!
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