Der Bielefelder Netzaktivisten-Verein Foebud (Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs e. V.) plant zusammen mit dem Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur) eine Mitmach-Verfassungsbeschwerde gegen das sogenannte Zugangserschwerungsgesetz (Internetsperren). Die Klage soll Ende Februar eingereicht werden.
Der FoeBuD e.V. wurde 1987 von den Künstlern padeluun und Rena Tangens in Bielefeld ins Leben gerufen und setzt sich für Bürgerrechte, ungehinderte Kommunikation und Datenschutz ein. Leitgedanke ist die Erhaltung einer lebenswerten Welt im digitalen Zeitalter.
Der AK Zensur ist ein Zusammenschluss, der sich im Zuge der Diskussion über Netzsperren im April 2009 gründete. Der Arbeitskreis spricht sich gegen Internetsperren aus und fordert statt dieser als „Symbolpolitik“ betrachteten Maßnahme eine effektive Bekämpfung von Kindesmissbrauch. Weiterhin warnen die Mitglieder auch vor den allgemeinen Gefahren von Zensur im Internet.
Sie sammeln zur Zeit Vollmachten vieler Menschen, die gemeinsam Mitte Februar 2011 Verfassungsbeschwerde dagegen einlegen wollen. Sie haben die Rechtsanwälte Dominik Boecker und Thomas Stadler mit der Ausarbeitung beauftragt.
Für eine Klage entsteht so eine schwierige Situation. Einerseits muss die Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz binnen einem Jahr, also bis zum 23. Februar 2011 eingelegt sein. Andererseits gibt es derzeit aber keinerlei Betroffene, da das Gesetz ja nicht angewandt wird. Foebud hat sich in diesem Dilemma entschieden, dennoch zu klagen, um die Frist zu wahren. Die Klage könnte allerdings mangels Betroffenheit der Kläger unzulässig sein.
Die Kritikpunkte am Gesetz:
- Dieses Gesetz schafft die technische Grundlage für eine landesweite Zensurinfrastruktur im Internet.
- Das Risiko ist groß, dass Webseiten gesperrt werden, die gar kein strafbares Material beinhalten. Das zeigen die Erfahrungen aus anderen Ländern.
- Kriminelle Inhalte werden nicht gelöscht. Computerkundige können die Sperre leicht umgehen und die Seiten weiterhin aufrufen.
- Das Sperren kann die Strafverfolgung vereiteln, da Kriminelle dadurch gewarnt werden.
- Das Gesetz ist verfassungswidrig.
Mitmachen: https://petition.foebud.org/FoeBuD/Netzsperren
Weitere Informationen
- Kurze Info zu Netzsperren und der Verfassungsbeschwerde beim FoeBuD e.V.
- Die Begründung der Verfassungswidrigkeit findet sich bei unserem Rechtsanwalt Thomas Stadler.
- FAQ zur Verfassungsbeschwerde gegen Netzsperren
Die Teilnahme an der Verfassungsbeschwerde ist kostenfrei. Den Veranstaltern entstehen allerdings hohe Kosten. Deshalb freuen sie sich über jede Spende.
Siehe auch:
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