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Der Vorsitzende des Bundes der Energieverbraucher, Aribert Peters, hat schwere Anschuldigungen gegen die Energieversorger E.on und RWE erhoben und sprach von "exorbitanten Schäden" durch Manipulationen.Er kommt zu dem Ergebnis, dass ein „Anfangsverdacht“ wegen
vorliege. Damit gebe es hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Strafbarkeit nach §§ 20a i. V. m. 38 des Wertpapierhandelsgesetzes bzw. nach § 263 Strafgesetzbuch wegen Betruges. Das Gesetz sieht für den Fall, dass sich ein solcher Tatverdacht bestätigt, für die Verantwortlichen Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen vor, erläuterte die Düsseldorfer Rechtsanwältin Leonora Holling.
Die den Anzeigen zu Grunde liegenden Beweistatsachen gründen auf den Erkenntnissen der Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission (so auch bereits Berichterstattung in: DER SPIEGEL, Heft 10/2008, S. 76 f.) und dem Sondergutachten „Strom und Gas 2007: Wettbewerbsdefizite und zögerliche Regulierung“ (BT-Drs. 16/7087), den Untersuchungsergebnissen zum Thema „Preismanipulationen an der Strombörse EEX?“ der Monopolkommission sowie einer im Auftrag der EU-Kommission durch das London Economics Institut erstellten Studie zum Thema „Kapazitätszurückhaltung“.
Zusätzlich liegen dem Bund der Energieverbraucher e. V. die Daten eines EEX-Insiders zu den Handelsvorgängen in den Jahren 2005 und 2006 vor, die in der Zeitschrift Energiedepesche 1/2008 ausgewertet wurden („Schummel beim Stromhandel“). Sie belegen, dass RWE und E.ON in den Jahren 2005 und 2006 kaum Strom zum Kauf angeboten hatten. Vielmehr war RWE im Jahr 2006 der größte Stromkäufer an der Strombörse.