FC-Bayern-München Trainer Klinsmann ist mit seinem Antrag gescheitert, der taz ihre Ostertitelseite zu untersagen. Diese sei "der Satire zuzuordnen", so das Landgericht München.
Wie die taz selbst
in ihrer heutigen Ausgabe berichtet, wies das Landgericht München einen Antrag des Fußballtrainers zurück, der taz die
Veröffentlichung ihres Ostertitels vom 11. April zu untersagen.

Die Zeitung kommentierte das süffisant mit: "Jürgen Klinsmann hat schon wieder verloren." Dabei hatte es durch den Münchener Gerichtstand zunächst wie ein Heimspiel für Klinsmann ausgesehen.
Doch selbst das bayrische Gericht sah Klinsmann keineswegs als Opfer balsphemischer Angriffe und stellte treffend fest: "Eine reale Kreuzigung des Antragstellers steht nicht im Raum. Vielmehr wird der berufliche Niedergang des Antragstellers symbolisch dargestellt. Vor dem Hintergrund, dass die religiöse Darstellung vorliegend für jedermann erkennbar nur als Symbol zur Vermittlung einer Aussage verwendet wird, welche überhaupt keinen Bezug zur Religionsausübung des Antragstellers hat, sondern vielmehr vollkommen unproblematisch in der Öffentlichkeit erörtert und verbreitet werden durfte, wiegt die Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts des Antragstellers durch die Art des gewählten Symbols vorliegend nicht so schwer, als dass hierdurch die Meinungsäußerungsfreiheit der Antragsgegnerin eingeschränkt werden könnte."
Erfolgreich vertreten wurde die taz erneut von ihrem "Hausanwalt" Johannes Eisenberg, der das Treiben des Abmahnkönigs und in IT-Kreisen berühmt-berüchtigten Anwalts Günter Freiherr von Gravenreuth beendete und eine Freiheitsstrafe erwirkte.
Das Urteil im Volltext