Antifaschismus überlässt man nicht dem Staat, sondern Demokratie machen wir am Besten selber. Darum werben Commander Shree Stardust und Konstantin Wecker bei allen Unterschieden, die hier auch nicht verschwiegen werden, gemeinam: für mobile, entschlossene antifaschistische Massenblockaden am 13.2.2010 in Dresden.
Zu der juristischen Frage, ob das Blockieren einer genehmigten Versammlung strafbar oder bloß eine Ordnungswidrigkeit ist, meint GRÜNEN-MdB und Rechtsanwalts Hans-Christian Ströbele in eine aktuellen jW-Interview:
“Die Staatsanwaltschaft in Dresden hat das Strafgesetzbuch offenbar noch nicht gründlich im Lichte des Grundgesetzes gelesen. Ihr müßte sonst klar sein, daß nicht jedes Ausüben von Druck bei Demonstrationen unter den Straftatbestand der Nötigung fällt. Das Bundesverfassungsgericht hat dazu mehrfach einschlägige Entscheidungen getroffen. Demnach kann eine Sitzblockade – abhängig von den jeweiligen Umständen – ein völlig legitimes Demonstrationsmittel sein. Außerdem ist nicht jede Demonstration mit außergewöhnlichen Mitteln als Störung einer anderen Versammlung strafbar, geschweige der Aufruf dazu. Die Rechtsauffassung der Dresdener Justiz ist meiner Ansicht nach juristisch unhaltbar. ” Text des gesamten Intervies:
hier.
Und hier ein Artikel auf “
Internet-Law“, in dem die Ansicht vertreten wird, das Vorgehen der Staatsanwaltschaft Dresden sei rechtswidrig, da sich die Staatsanwaltschaft mit ihrer Forderung an den Domainbetreiber von “Dresden-nazifrei” im Bereich der Gefahrenabwehr bewege, wofür sie nicht zuständig sei. Sie habe somit ihre Kompetenzen überschritten.
Quellen & mehr Infos:
dresden1302.noblogs.org Facebook Gruppe gegen den Aufmarsch am 13.2.
aargb.blogsport.de Siehe auch: Weitere Artikel in der
Kategorie "Nazi-Aktivitäten", z.B.:
Nazi-Aufmarsch am 13. Februar 2010 in Dresden Müssen Demos gegen Nazis wirklich sein? Kann man die nich einfach mal wegignorieren?
„Naziaufmärsche verhindern ist wie Müll raus bringen – irgendwer muss die Scheiße ja machen!“
(
venceremos)
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