Das Landgericht Saarbrücken hatte einer vergewaltigten Frau 30.000 Euro Schmerzensgeld zu gesprochen. Das Oberlandesgericht Saarbrücken hob eine Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken teilweise auf und reduzierte diese Summe um 5000 Euro. Die Begründung dafür ist haarsträubend:
Die Frau habe sich „aus freier Entscheidung in eine für sie erkennbar verfängliche Situation begeben“. Grund: Die Frau hatte einen Bekannten in seiner Wohnung besucht und mit ihm etwas getrunken.
Diese Entscheidung ist nicht ewa 30 Jahre alt, sondern stammt aus dem Jahr 2009.
Will uns das Gericht damit sagen, dass es weniger schlimm ist, wenn ich jemanden vergewaltige, der mir genug vertraut, um mit in meine Wohnung zu kommen? Ist der Vertrauensmißbrauch nicht noch schlimmer?
Aber nach der Logik des hohen Gerichts, ist es auch weniger Schlimm, wenn jemand seine Ehefrau verprügelt. Selbst schuld: Sie hätte den Kerl ja nicht heiraten brauchen!
Die Nichtregierungsorganisation Terre des Femmes hat jetzt eine Briefaktion gestartet, mit der sie die Justizministerin Zypries, Ministerin von der Leyen, die Antidiskrminierungsstelle des Bundes und das OLG Saarbrücken um „Unterstützung beim Schutz von Frauen vor diskriminierender Rechtsprechung“ bittet.
Hier findet ihr die
Presseerklärung von Terre des Femmes, sowie die Briefe an
die Antidiskirminierungsstelle,
Ministerin Zypries,
Ministerin von der Leyen und
das OLG Saarbrücken.
Quelle:
Maedchenblog