Update: Siehe
Abmahnungs-Update
Der letzte große Abmahn-Wahnsinn (
Jack
Wolfskin gegen die deutschen Internet-Nutzer) hat ja nach recht kurzer Zeit
ein glückliches Ende
genommen. Doch es kann nicht sein, dass immer erst
eine heftige Internet-Kampagnen und eine
Beschädigung der betroffenen Marken notwendig sind, bevor die Konzerne zur Vernunft kommen .
Das Problem liegt darin begründet, das findige Markenanwälte irgendwelche (Intenet-)ahnungslosen Manager davon überzeugen, das ihre Marke in Gefahr sei. Da das ganze Spiel für große Unternehmen
ohne Risiko ist - selbst die Verfahrenkosten, falls es denn überhaupt zu einem Prozess kommt, zahen sie locker aus der Portokasse. Und gerade in den unfairsten Fällen, sind die Gegner
Privatpersonen, Freiberufler oder kleinste Unternehmen, die sich einen Prozess - in dem sie um ihr gutes Recht kämpfen könnten - nicht leisten können, weil schon die eigenen Anwaltskosten ihre
Kreditlinie übersteigen würden.
Es darf aber nicht sein, dass große Unternehmen sich unzulässige Marktvorteile erkämpfen, nur weil ihre Verfahrens-Gegner sich einen Prozess gar nicht leisten können.
Es darf nicht sein, dass Markenschutz Arbeitsplätze vernichtet.
Deshalb ist dringend eine Gesetzes-Initiative notwendig! Abmahnungen sind keine höhere Gewalt, sondern ein gesetzlich vorgesehenes und grundsätzlich sinnvolles Mittel unterhalb der Prozessschwelle,
das jedoch systematisch mißbraucht wird.
Folgende Regelungen für ein solches Gesetz möchte ich zur Diskussion stellen:
1.) Bagatell-Schwelle: Wenn der Jahres-Umsatz mit dem beklagten Artikel(n) in jedem Jahr des Rechtsstreites unter dem Streitwert gelegen hat, trägt der Kläger unabhängig vom Ausgang des Prozesses
alle Verfahrenskosten.
Dieses erhöht das Risiko für den Abmahner und ermöglich Privatpersonen und Liebhabern, die Verwendung von Logos und Zeichen juristisch prüfen zu lassen, ohne den Ruin fürchten zu müssen. Trotzdem
kann der Rechteinhaber seine berechtigten Ansprüche ggf. durchsetzen.
Auch die Höhe des Abmahnungsbetrages darf sich nicht ausschließlich an den Kosten des Anwälte orientieren, sondern muß die wirtschaftliche Lage des Abgemahnten mit einschließen. Selbst das
Strafrecht berücksichtigt das Einkommen bei der Festsetzung von Geldstrafen.
2.) Nur eine mögliche Verwechselungsgefahr rechtfertigt noch keine Abmahnung: Der Kläger muss eine Täuschungsabsicht des Beklagten nachweisen. Diese kann als gegeben angesehen werden, wenn mehrere
Elemente eines Logos oder Namens verwendet wurden oder dieses auf ebenfalls "ähnlichen" Produkten angebracht wird.
Jack Wolfskin hatte z.B. auch gegen Kissen geklagt, auf denen eine Katzenpfote abgebildet war, also offensichtlich nicht versucht wurde, in Wettbewerb zu Jack Wolfskin zu treten.
Die bisherige Regelung legt es letztlich ins Ermessen eines Richters, ob dieser eine Verwechselungsgefahr sieht. Damit hat aber niemand Rechtssicherheit. Hier müssen klare, nachvollziehbare Regeln
her. Heute wird versehentliche Ähnlichkeit genauso bestraft wie wie vorsätzliches kopieren.
3.) Originalität des geschützten Logos: Ein außerhalb des Geschäftslebens normal und oft vorkommendes Bild / Muster / Struktur darf allein nicht schützenswert sein. Der Kläger kann nur
Aspekte, die ein solches Bild in einem kreativen Prozess zum Teil eines Logos werden ließen, schützen.
Der (auch stilisierte) Pfotenabdruck eines Wolfes wäre also selbst nicht schützens- und damit abmahnenswert, sondern nur Aspekte daran, die so in der Natur nicht vorkommen. Sonst könnte Jack
Wolfskin ja sogar Wölfe verklagen.
Wenn ein Unternehmen unverwechselbar sein will, muss es auch ein Logo wählen, das besonders ist und nicht einfach nur die Naur kopieren.
4.) Ernsthaftigkeit der Verfolgung: Ein Kläger muss durch sein Vorgehen klar gemacht haben, dass er seine Rechte wirklich verteidigen will. Dazu gehört es, potentielle Rechtsverletzer in der
Reihenfolge entsprechend ihrer Größen / ihres Umsatzes anzugehen. Sprich: Nicht mit den Kleinen anzufangen, sondern bei Wettbewerbern, bei denen Markenverletzngen weh tun.
Während sich nämlich Jack Wolfskin an eine Bastel-Community vergriffen hat, läßt das Unternehmen die US Sicherheitsfirma Blackwater unbehelligt Kleidung mit einem viel ähnlicheren Logo (auch in
Deutschland) verkaufen:
Sind die Rechte vielleicht nicht so klar? Man kann zumindest erwarten, das Jack Wolfskin zunächst mit einer Firma wie Blackwater die Rechte klärt, bevor sie kleinen Anbietern die Luft
rauslassen .
5.) Klare Strafen für einen Mißbrauch von Abmahnungen: Für die Unternehmen, in deren Auftrag abgemahnt wird ebenso wie für die abmahnenden Anwälte.
Unternehmen sollten sich sorgfältig überlegen, ob sie abmahnen und dieses nicht nur aus einem Reflex her aus tun. Das aber geht nur, wenn offensichtlich mißbräuchliche Abmahnungen mit heftigen
Strafen belegt werden, die sich am Umsatz des abmahnenden Unternehmens orientieren müssen.
Abmahnungen dürfen auch kein Geschäftsmodell sein. Anwälte dürfen nicht Abmahnungen zum Geschäftsmodell ihrer Kanzlei machen. Zum einen dürfen Anwälte nicht selbst einen Abmahn-Anlaß feststellen
und damit auf ein Unternehmen zugehen (insbesondere dann nicht, wenn vorher gar keine Geschäftsbeziehung bestand). Das betroffene Unternehmen selbst muss feststellen, das es Grund zu einer
Abmahnung gibt und kann dann den Fall übergeben.
Zum anderen darf nur ein kleiner Teil des Umsatzes einer Kanzlei aus Abmahnungen resultieren.
In beiden Fällen müßen bei Verstößen Bußgelder verhängt und im Wiederholungsfall sollte die Anwalts-Zulassung wiederrufen werden können.
Ich denke, mit diesen oder ähnlichen Regeln ließe sich dem Abmahn-Unwesen ein Ende bereiten und dieses Instrument auf solche Fälle beschränken, die richtig & wichtig sind.
Was ihr tun könnt: Tragt diese Diskussion in die Parteien! Mit euren eigenen Forderungen oder mit diesen hier. Ich werde meine Kontakte dafür nutzen und wenn ihr das auch tut, können wir
dem Wahnsinn ein Ende setzen.
Laßt es mich auf jeden Fall wissen, wenn ihr etwas gegen den Abmahn-Wahn unternehmt!
Siehe auch:
Review: Protest bringt was!
Ghandi: 4. Wenn man nicht handelt kommt man nirgends wo hin
Heilung unerwünscht! Wie Pharmakonzerne ein Medikament
verhindern
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